Kein Urlaubsanspruch während der Elternzeit
Am 19. März 2019 urteilte das BAG, dass ein Urlaubsanspruch für die Elternzeit gemäß § 17 Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht entsteht, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erklärt. Damit entspricht das BAG der Entscheidung des EuGH vom 4. Oktober 2018, wonach die deutsche Regelung des § 17 BEEG mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
(BAG vom 19.3.2019 – 9 AZR 362/18)