Burkhard Kötke

Rechtsanwalt

Arbeitsrecht & Seminare

Weitere Fragen

Alles zum Arbeitsrecht, was für Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalvertretung, Mitarbeitervertretung, Arbeitnehmer und Personalabteilung von Bedeutung ist. Dazu kommen die verwandten Rechtsgebiete, wie z.B. das Datenschutzrecht.

Ja. Diese sind gerade für die Neulinge geeignet, um Ihnen den Einstieg in die Arbeit zu erleichtern.

Sie entscheiden, welchen Inhalt das Seminar haben soll. Manche Kombinationen sind sinnvoller als andere. Wir beraten Sie.

Nein. Wir bieten auch Seminare an, die in Hotels an verschiedenen Orten Deutschlands stattfinden.

Viele Seminare können binnen 14 Tagen stattfinden. Manche Themen benötigen etwas mehr Vorlauf.

Oftmals nach wenigen Stunden. Manchmal brauchen wir einen oder zwei Tage. Aber das würden Sie auch sofort im Gespräch erfahren.

Sie schildern die Probleme, wir machen den Seminarvorschlag mit den Themenbereichen. Das besprechen wir intensiv mit Ihnen und beraten Sie.

Wir haben eine Maximalgröße von 20 Teilnehmern. Im Einzelfall besprechen wir, ob es sinnvoll ist, das Seminar zu teilen oder mehr Teilnehmer zuzulassen. Auf keinen Fall soll der Lernerfolg gefährdet werden. Wir beraten Sie.

Nein. Erfahrungsgemäß hängt es aber vom Thema ab, wieviele Teilnehmer aus dem Betrieb teilnehmen. Ein Grundlagenseminar wird oft gut besucht sein. Ein Spezialseminar wird nur von denen besucht, die die vermittelten Kenntnisse auch sofort verwerten müssen.

Ja. Dies ist gesetzlich so geregelt. So hat ein neues Betriebsratsmitglied Anspruch auf Grundlagenschulungen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts. Langjährige Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Auffrischung. Wenn entsprechender Bedarf besteht, können Spezialseminare gebucht werden. Wir beraten Sie zu jedem einzelnen Seminar. Die Rechtsprechung ist recht eindeutig.

Im Normalfall würden wir Sie dabei unterstützen, den Arbeitgeber zu überzeugen. Falls dies nicht gelingt, wird der Arbeitgeber verklagt. Egal, ob er den Prozess gewinnt oder verliert, muss er doch die Kosten des Gerichtsprozesses tragen. Diese übersteigen oft die Kosten des Seminars. Noch teurer wird es für ihn, wenn es ein Eilfall ist.

Nein. Es kann sinnvoll sein, andere Räumlichkeiten zu mieten. Sie können auch an einem Seminar an anderen Orten in Deutschland teilnehmen. In diesem Fall werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten anfallen, die der Arbeitgeber ebenfalls zu tragen hat. Allerdings können wir diese Seminare nicht so kurzfristig anbieten, wie Sie es vielleicht von uns gewohnt sind.

Ja. Nicht in allen Fällen. Aber auf jeden Fall sollten Sie diejenigen hinzuziehen, die regelmäßig im Rahmen des Gesetzes herangezogen werden, z.B. in der Urlaubszeit oder bei Krankheit. Wir beraten Sie gern.

Nein.