Burkhard Kötke

Rechtsanwalt

Arbeitsrecht & Seminare

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Information und Unterrichtung des Betriebsrats

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG

Personelle Mitbestimmung, §§ 99 ff. BetrVG

Einzelmaßnahme, Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

Durchsetzung von Ansprüchen des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

Empfohlene Dauer 3 Tage